Mit Ihrem angesparten Vorsorgekapital kann eine zusätzliche Finanzierungsquelle für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden. Bei einem Vorbezug werden die Invaliditäts- oder Todesfallleistungen nicht gekürzt.
Mit Ihrem angesparten Vorsorgekapital kann eine zusätzliche Finanzierungsquelle für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden. Bei einer Verpfändung werden die Invaliditäts- oder Todesfallleistungen nicht gekürzt.