Austritt
 
Der Austritt wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorsorgestiftung vsao gemeldet. Treten Sie nicht unmittelbar nach Austritt eine neue Arbeitsstelle an, so bleibt der Versicherungsschutz während maximal 1 Monat unverändert bestehen.
 
Übertragung der Freizügigkeitsleistung
 
Treten Sie bei einer neuen Vorsorgeeinrichtung ein oder wird ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank bzw. Versicherung eröffnet, benötigen wir von Ihnen den entsprechenden Einzahlungsschein für die Übertragung der Freizügigkeitsleistung.
 
Freizügigkeitskonto bei der vorsorgestiftung vsao
 
Entsteht nach Ihrem Austritt kein neues Vorsorgeverhältnis, kann Ihr Freizügigkeitsguthaben während maximal 2 Jahren bei der vorsorgestiftung vsao belassen werden. Das Kapital wird zu den jeweils gültigen Zinssätzen verzinst.
 
Barauszahlungen
 
- bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb*
- bei definitivem Verlassen der Schweiz
- wenn die Austrittsleistung kleiner ist als ein Jahresbeitrag der versicherten Person
 
*spätestens 1 Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit
 
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.
   
 
Formular
 
 
Kontakt
vorsorgestiftung vsao
Kollerweg 32
Postfach 389
3000 Bern 6
Öffnungszeiten
 
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08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Telefonzentrale
 
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