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Austritt |
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Der Austritt wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorsorgestiftung vsao gemeldet. Treten Sie nicht unmittelbar nach Austritt eine neue Arbeitsstelle an, so bleibt der Versicherungsschutz während maximal 1 Monat unverändert bestehen. |
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Übertragung der Freizügigkeitsleistung |
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Treten Sie bei einer neuen Vorsorgeeinrichtung ein oder wird ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank bzw. Versicherung eröffnet, benötigen wir von Ihnen den entsprechenden Einzahlungsschein für die Übertragung der Freizügigkeitsleistung. |
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Freizügigkeitskonto bei der vorsorgestiftung vsao |
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Entsteht nach Ihrem Austritt kein neues Vorsorgeverhältnis, kann Ihr Freizügigkeitsguthaben während maximal 2 Jahren bei der vorsorgestiftung vsao belassen werden. Das Kapital wird zu den jeweils gültigen Zinssätzen verzinst. |
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Barauszahlungen |
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- bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb* |
- bei definitivem Verlassen der Schweiz |
- wenn die Austrittsleistung kleiner ist als ein Jahresbeitrag der versicherten Person |
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*spätestens 1 Jahr nach Aufnahme der Selbstständigkeit |
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Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. |