Eintritt
 
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zu versichernde Person spätestens 30 Tage nach Stellenantritt bei der vorsorgestiftung vsao anzumelden.
 
Sie sind mit Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses in der vorsorgestiftung vsao versichert. Wenn Sie bei Ihrem letzten Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung oder sonstige Institutionen, bei welchen eventuelles Freizügigkeitskapital verwaltet wird, haben dieses an uns zu überweisen.
 
Senden Sie dieses Schreiben samt Einzahlungsschein Ihrem bisherigen Arbeitgeber oder direkt Ihrer letzten Vorsorgeeinrichtung zu. Damit wir Ihre persönlichen Daten korrekt erfassen können, ersuchen wir Sie, uns eine Kopie der Austrittsabrechnung Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung zuzustellen.
 
Die vorsorgestiftung vsao wird das überwiesene Kapital Ihrem Konto gutschreiben und die Guthaben und Verpflichtungen nach Freizügigkeitsgesetz einbuchen. Als Bestätigung werden Sie Ihren Versicherungsausweis erhalten.
   
 
Einzahlungsschein
 
 
Kontakt
vorsorgestiftung vsao
Kollerweg 32
Postfach 389
3000 Bern 6
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