Die schweizerische Gesetzgebung sieht vor, dass das während der Ehe angesparte Kapital aus der 2. Säule im Falle einer Scheidung hälftig zu teilen ist. Das Gericht teilt der vorsorgestiftung vsao den zu übertragenden Betrag mit den nötigen Angaben über die Erhaltung des Vorsorgeschutzes von Amtes wegen mit. |