Unterbruchsversicherung
 
 
Bei einem Stellenunterbruch oder einer Reduktion Ihres Beschäftigungsgrades (für Personen unter 50 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz) können Sie die Risikoversicherung für maximal 2 Jahre auf eigene Rechnung weiterführen. Das Alterssparkapital wird dabei nicht geäufnet. Versichert sind die Leistungen gemäss dem Vorsorgeplan «Unterbruchsversicherung».
 
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Ihre Ansprechspartnerin
 
 
Keusch Nathalie
Versichertenverwaltung / Unterbruchsversicherung
+41 31 350 46 56
«Ich bin seit 2012 bei der vorsorgestiftung vsao angestellt und fühle mich in meiner Verantwortung wohl und erfüllt. Das A und O für mich ist, Anfragen und Aufträge von versicherten Personen und MitarbeiterInnen von den Personaldiensten zu beantworten und auszuführen, dies professionell, verständlich und mit viel Sympathie. Grössten Wert lege ich auf Zuverlässigkeit!»
 
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