Unbezahlter Urlaub
 
Die versicherte Person ist sich oft nicht bewusst, dass für die Dauer eines unbezahlten Urlaubes, die Invalidenrente infolge Krankheit oder Unfall, die Prämienbefreiung und Äufnung des Alterssparkapitals sowie die Hinterlassenenrente im Todesfall nicht mehr versichert sind, sofern nicht mindestens die Risikoprämie weiter bezahlt wird.
 
Bei einem unbezahlten Urlaub und Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, bis zur Wiederaufnahme der bisherigen Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber, die Risikoversicherung auf eigene Rechnung weiterzuführen. Die versicherte Person kann für die Dauer von mindestens 14 Tagen bis längstens zwei Jahren eine Risikoversicherung abschliessen.
 
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