Reglementarischer Einkauf
 
 
Ein reglementarischer Einkauf erhöht Ihre zukünftige Altersleistung. Die Berechnung der maximal möglichen Einkaufssumme muss bei uns angefordert werden. Der Einkauf kann in der laufenden Steuerperiode vollumfänglich ausgewiesen werden. Nach getätigtem Einkauf darf die daraus resultierende Leistung in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.
 
Was ist ein reglementarischer Einkauf?
 
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse, mit dem Ziel, das eigene Alterssparkapital zu erhöhen. In der Regel erfolgt die Zahlung einmal jährlich.
 
Was sind meine steuerlichen Vorteile?
 
Die volle steuerliche Abzugsfähigkeit ist in der Regel gegeben. Für spezifische Informationen kontaktieren Sie bitte die zuständige Steuerbehörde.
 
Wie kann ich meine maximale Einkaufssumme berechnen lassen?
 
Ein entsprechendes Antragsformular stellen wir Ihnen gerne zu (elektronisch oder auf Wunsch per Post).
 
Ich habe bereits im letzten Jahr eine Berechnung erhalten. Muss ich in diesem Jahr wieder den Antrag ausfüllen?
 
Ja. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Berechnung gilt, solange sich die entsprechenden Angaben (Arbeitgeber, Lohn, Beschäftigungsgrad, Alter etc.) nicht ändern.
 
Ich habe den Antrag ausgefüllt und abgeschickt. Was passiert als nächstes?
 
Sie erhalten nach zirka einer Woche die Berechnung der maximalen Einkaufssumme per Post zugestellt. Dem Schreiben liegt ein QR-Einzahlungsschein bei, welchen Sie für den Einkauf verwenden können. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen, die SV-Nr. sowie den Zahlungszweck zu erwähnen. Bsp. [Max Muster, 756.XXXX.XXXX.XX, Reglementarischer Einkauf 2024]
 
Was ist sonst noch zu beachten?
 
Zögern Sie nicht bis zum letzten Moment, um eine Einzahlung zu tätigen. Wir empfehlen generell, die Zahlung vor den Feiertagen im Dezember auszuführen, da es unter Umständen zu Verzögerungen im Bankenverkehr kommen kann. Einlagen, die erst im Jahr 2025 bei uns eingehen, dürfen wir nicht als Einkäufe für das Steuerjahr 2024 bescheinigen.
 
Nach getätigtem Einkauf darf die daraus resultierende Leistung in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.
 
Erfolgt innerhalb von 3 Jahren nach dem zuletzt getätigten reglementarischen Einkauf eine Kapitalauszahlung, muss damit gerechnet werden, dass die zuständige Steuerbehörde den bereits gewährten Abzug vom steuerbaren Einkommen aberkennen wird.
 
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.
   
 
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