Invalidenleistungen
 
Die Bedingungen für einen Anspruch auf Invalidenleistungen sind im Stiftungsreglement unter Artikel 5.4 geregelt.
 
Sind Sie seit längerer Zeit arbeits- oder erwerbsunfähig?
   
 
Stiftungsreglement
 
 
 
Ihre Ansprechspartnerin
 
 
Maiolo Sabrina
Stellvertretende Leiterin der Versichertenverwaltung
+41 31 350 46 58
«"La vita fa Tic Tac….." So schnell vergeht die Zeit - nach fast 20 Jahren bin ich seit Sommer 2018 wieder bei der vorsorgestiftung vsao tätig. Ich bin mit Herzblut dabei, gebe all mein Wissen gerne an die Kunden und Kundinnen weiter und helfe den Versicherten, sich im Dschungel der beruflichen Vorsorge zurechtzufinden.»
 
Kontakt
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