An seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 hat der Stiftungsrat folgende Beschlüsse gefasst:
- Einführung von Wahlplänen
- Senkung der Umwandlungssätze um 0,3 Prozent mit Kompensationsmassnahmen
- Keine Kürzung der Leistungen bei Unfall auf das BVG-Minimum
- Rückgewähr der persönlichen Einkäufe im Todesfall
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