Vorbezug
 
Mit Ihrem angesparten Vorsorgekapital kann eine zusätzliche Finanzierungsquelle für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden. Bei einem Vorbezug werden die Invaliditäts- oder Todesfallleistungen nicht gekürzt.
 
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Richtlinien
 
   
 
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Verpfändung
 
Mit Ihrem angesparten Vorsorgekapital kann eine zusätzliche Finanzierungsquelle für selbst bewohntes Wohneigentum genutzt werden. Bei einer Verpfändung werden die Invaliditäts- oder Todesfallleistungen nicht gekürzt.
 
Haben Sie Fragen zur Verpfändung?
   
 
Richtlinien
 
 
Kontakt
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3000 Bern 6
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Telefonzentrale
 
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