Aufgrund der erfreulichen Performance auf den Vermögensanlagen von 6,44 Prozent im Jahr 2023 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben für das Jahr 2024 mit 1,75 Prozent zu verzinsen und damit 0,5 Prozent höher als der BVG-Mindestzinssatz 2024 von 1,25 Prozent.